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Anwaltsgebühren

Abrechnung nach Gebührentabelle

Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt worden.

Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sog. Gegenstandswert bzw. Streitwert. Hierunter versteht man den Betrag, den z. B. der Kläger gegen den Beklagten geltend macht.


Service der Kanzlei

Wir bieten Ihnen auf der Basis einer modernen EDV und eines besonderen persönlichen Einsatzes einen effektiven und innovativen Service zur sofortigen Optimierung Ihres Forderungsmanagements. Sparen Sie die erheblichen Kosten eines von Schuldnern häufig nur belächelten aber mit hohem personellem Aufwand betriebenen Mahnwesens. Wir fordern ausstehende Beträge mit Nachdruck an oder setzen Ihre Schuldner in Verzug. Die persönliche Kontaktaufnahme zu Ihren Schuldnern ist für uns selbstverständlich.

Der Schuldner wird auf die drohenden und kostenintensiven Maßnahmen einer gerichtlichen Geltendmachung hingewiesen und ggf. zu einer freiwilligen Herausgabe der Mietsache gedrängt. Sollte dies einmal nicht gelingen, wird umgehend Klage erhoben und auch eine Vollstreckung kostengünstig eingeleitet. Hier bietet es sich an, den Vermieter nur in den Besitz der Mieteinheit setzen zu lassen. Die häufig uneinbringbaren Räumungskostenvorschüsse in Höhe von mehreren Tausend Euro können so gespart werden.

In Kooperation steht die Kanzlei mit der ebenfalls auf Immobilien- und Mietrecht spezialisierten Kanzlei Detlef G.O. Baarth, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg.

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