Mietsicherheit
Der Vermieter kann im Vertrag vom Mieter die Leistung einer Mietsicherheit verlangen. Diese darf jedoch die Höhe einer dreifachen Nettomiete nicht übersteigen. Die Mietsicherheit soll dem Vermieter, sofern nichts anderes vereinbart ist, Sicherheit für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis bieten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter in der Regel innerhalb von 6 Monaten über diese Sicherheit abzurechnen. Bei einem Wechsel des Eigentümers des Hauses und damit eingetretener Überleitung des Mietverhältnisses auf den Erwerber hat dieser auch dann über die Kaution abzurechnen, wenn er sie tatsächlich vom alten Eigentümer und Vermieter nicht erhalten hat. Der alte Vermieter haftet nur noch dann für die Kaution, wenn sie vom neuen Eigentümer nicht erlangt werden kann.
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